Montag, 22. Juni 2009

ZENSUR

1819 wurde für alle Staaten des Deutschen Bundes eine Vorzensur eingeführt. Sie betraf alle Texte unter 20 Bogen (entspricht 320 Seiten). Damit fielen alle Schriften darunter, die für ein breites Publikum zugänglich waren, wie Zeitungen, Zeitschriften und viele Bücher. Verboten war vor allem die Kritik an den herrschenden politischen Verhältnissen, wie an der Regierung oder an dem Adel. Ab 1830 versuchten viele Autoren die Zensur zu umgehen. Sie weiteten den Umfang ihrer Schriften entweder auf 21 Bögen aus oder ließen ihre Werke im Ausland drucken. Dies führte zu einer Verschärfung der Zensur.

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